Schiessnachweis Flinte bei EP, EPB und GP erforderlich
Auszug aus dem Landesjagdgesetz Ba-Wü ab 01.01.2015
§ 31 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,
1. ohne eine innerhalb der zurückliegenden 12 Monate unternommene Übung in der Schießfertigkeit an Bewegungsjagden teilzunehmen oder mit Schrot auf Vögel zu schießen,.....
Auf unserer Anlage bieten wir für Jäger/Gruppen Schießzeiten zur Bestätigung der Schießanforderungen gemäß §31.